Steuerberater ROMBERG & MEYER PartG mbB

Heribertistr. 14c
44866 Bochum

Telefon: 02327/96 08-0
Fax: 02327/96 08-49
E-Mail: kanzlei@die-steuerpartner.de

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Finanz- und Lohnbuchhaltung

Dank unseres erfahrenen und engagierten Mitarbeiterteams setzen wir auch in den klassischen Bereichen der Steuerberatung auf eine optimale Betreuung unserer Mandanten durch individuelle Absprache in der Abwicklung der Finanz- und Lohnbuchhaltung. Gerade der Lohnbereich bedarf immer intensiverer Betreuung, da zunehmend auch die Verkomplizierung des Sozialversicherungsrechts eine Erweiterung der Aufgaben darstellt. Auch für Mandanten, die Finanz- und/oder Lohnbuchhaltung selbst erstellen, sind wir gerne Ansprechpartner und helfen auch bei der Auswahl der richtigen Software und der Umsetzung im Betrieb.

Im elektronischen Zeitalter bieten wir auf Wunsch gerne die Möglichkeit der beleglosen/digitalen Buchhaltung (Unternehmen Online) an. So können die Belege in Ihrem Unternehmen verbleiben und gleichzeitig werden die stetig steigenden Anforderungen der Finanzverwaltung an das Belegwesen erfüllt.
Beispiele unserer Tätigkeit sind:
  • umfassender Service der Finanzbuchhaltung mit Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle
  • digitale Verarbeitung elektronisch überlassener Belege des Mandanten (Unternehmen Online) oder anderer Institutionen (z.B. Banken)
  • Einbringung von Einzelleistungen, wie der Eingabe der vorkontierten Belege in die Finanzbuchhaltung
  • Anlagenbuchführung

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen zuzüglich aller notwendigen Meldungen
  • Meldungen zur Künstlersozialkasse
  • Erstellung von individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Branchenvergleiche
  • Untersuchung des arbeitsteiligen Einsatzes von Mandanten zum Berater
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