Steuerberater ROMBERG & MEYER PartG mbB

Heribertistr. 14c
44866 Bochum

Telefon: 02327/96 08-0
Fax: 02327/96 08-49
E-Mail: kanzlei@die-steuerpartner.de

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Immobilienberatung

Immobilien bieten neben einer langfristigen Wertanlage sowohl kurzfristige als auch regelmäßig wiederkehrende Steueroptimierungsmöglichkeiten – sei es im Privatbesitz, im Betriebsvermögen, als Eigennutzung oder Fremdnutzung.

Die Besteuerung von Immobilien ist eine komplexe Aufgabe. Häufig müssen auch Banken, Vormundschaftsgerichte, Finanzämter und Gemeinden in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden.

Als geprüfter und zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung/ Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGbmH) beraten wir Sie mit unserem umfangreichen Fachwissen vorausschauend und kompetent, insbesondere zu folgenden Themenpunkten:
  • Ertragsteuerliche Behandlung von Immobilien im Privat- und Betriebsvermögen
  • Optimierungsstrategien im Zusammenhang mit Gründungen von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (auch Holdingmodelle)
  • Bewertung von Immobilien für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (Ertragswert, Vergleichswert, Substanzwert)
  • Übertragung und Überlassung von Immobilien im Rahmen der Nachfolgeplanung: Nießbrauch / Wohnrecht und wiederkehrende Leistungen und Bezüge aus ertragsteuerlicher Sicht
  • Steuerliche Besonderheiten der Immobilie in Umsatzsteuer (bspw. Ferienwohnung), Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Zweitwohnungssteuer und Gewerbesteuer
  • Aufteilung der Anschaffungskosten auf GruBo und Gebäude für Zwecke der Abschreibung
  • Unterscheidung zwischen Anschaffungskosten / Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten / Erhaltungsaufwand
  • Vermeidung von Betriebsprüfungsrisiken bei Betriebsaufspaltungen, gewerblichem Grundstückshandel und Photovoltaikanlagen
  • Die steuerliche Förderung von Baudenkmälern
  • Immobilienverwaltung: Verwaltungsarten, Praxis der Immobilienverwaltung, Wohneigentumsgemeinschaft, Mietverwaltung
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